Deutschlandweite Beratung
Steuerberatung zur Hofübergabe
in der Landwirtschaft
Bei uns in guten Händen
✓ Spezialisiert auf Landwirtschaft
✓ Hofübergabe sicher vorbereiten
✓ Kostenloses Erstgespräch
Deutschlandweite Beratung
Steuerberatung für Ihre Hofübergabe.
Bei uns in guten Händen.
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✓ Hofübergabe gut vorbereiten
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Spezialisierte Beratung für Land- und Forstwirtschaft
Persönliche Ansprechpartner
Landwirtschaftliche Buchstelle
Betrieb, Familie und Steuern im Blick
Das klären wir im kostenlosen Erstgespräch
Ihre Ausgangslage
Wir besprechen, wo Sie mit Ihrer Hofübergabe stehen und was bereits geklärt ist.
Ihre offenen Fragen
Wir besprechen, welche steuerlichen, betrieblichen und familiären Fragen Sie bei Ihrer Hofübergabe klären möchten.
Ihr nächster Schritt
Wir besprechen, welche weiteren Schritte für Ihre Hofübergabe sinnvoll sind. Sie entscheiden danach, ob Sie unsere Unterstützung nutzen möchten.
SPEZIALISIERT AUF LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Beratung, die den Betrieb hinter den Zahlen kennt.
Steuerberater · Landwirtschaftliche Buchstelle
Damit die Übergabe zu Ihrem Betrieb und Ihrer Familie passt.
✓ Betrieb handlungsfähig halten
✓ Übergeber verlässlich absichern
✓ Familiäre Interessen früh einbeziehen
950+ Kanzleien · 14.300 Mitarbeitende · 293.000 Mandanten
ETL zählt zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Für Sie heißt das: Beratung mit Rückhalt, Struktur und erprobten Prozessen.
DER ERSTE SCHRITT
Ihr kostenloses Erstgespräch zur Hofübergabe
Für das Erstgespräch benötigen Sie weder Unterlagen noch einen fertigen Plan.
Senden Sie Ihre Anfrage. Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihr Anliegen und klären, wie wir Sie bei Ihrer Hofübergabe unterstützen können.
Häufige Fragen zum Thema Hofübergabe
Je früher die Ausgangslage geklärt wird, desto mehr Optionen bleiben. Ein Erstgespräch ist auch ohne festen Übergabetermin sinnvoll.
Nein. Auch offene oder außerfamiliäre Konstellationen können zunächst eingeordnet werden.
Das hängt von der Situation ab. Zunächst kann auch eine einzelne Person Orientierung suchen; weitere Beteiligte werden später gezielt einbezogen.
Ausgangslage, offene Fragen und sinnvoller nächster Schritt werden besprochen. Es entsteht keine Verpflichtung.
Nein. Wir betrachten steuerliche und betriebliche Zusammenhänge und koordinieren bei Bedarf mit weiteren Fachstellen.
Als weichende Erben werden Familienmitglieder bezeichnet, die den Hof nicht übernehmen. Ob und welche Ausgleichsansprüche bestehen, hängt unter anderem vom anwendbaren Erbrecht, einer möglichen Höfeordnung und den getroffenen Vereinbarungen ab. Ausgleichszahlungen oder die Übertragung einzelner Vermögenswerte können auch steuerliche Folgen haben. Wichtig ist deshalb, familiäre Interessen und die finanzielle Tragfähigkeit des Betriebs frühzeitig zusammenzubringen. Die steuerliche Planung sollte dabei mit der rechtlichen Gestaltung abgestimmt werden.
Ja. Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir klären zunächst Ihre Situation und besprechen, wie wir Sie unterstützen können. Erst wenn Sie sich anschließend für eine Zusammenarbeit entscheiden, entstehen Kosten. Über Leistungen und Honorar werden Sie vorab transparent informiert.
Bei einer Hofübergabe sind insbesondere die Einkommensteuer und die Schenkung- oder Erbschaftsteuer zu prüfen. Je nach Gestaltung kann auch die Grunderwerbsteuer eine Rolle spielen. Entscheidend ist unter anderem, welches Vermögen übertragen wird, wer den Hof übernimmt und ob Gegenleistungen vereinbart werden. Für landwirtschaftliches Betriebsvermögen können steuerliche Begünstigungen greifen. Eine frühzeitige Prüfung hilft, die passende Übergabestruktur zu finden und mögliche Belastungen einzuordnen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Wird ein landwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich übertragen, können die bisherigen steuerlichen Buchwerte fortgeführt werden. Die im Betriebsvermögen enthaltenen Wertsteigerungen werden dann bei der Übergabe nicht unmittelbar als Gewinn besteuert. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Gestaltung ab. Besonders sorgfältig sollte geprüft werden, wenn Flächen zurückbehalten, Vermögenswerte auf mehrere Personen verteilt oder Zahlungen vereinbart werden. Schenkung- und Erbschaftsteuer sind zusätzlich gesondert zu betrachten.
Ein Altenteil regelt die Versorgung der bisherigen Hofinhaber nach der Übergabe. Dazu können ein Wohnrecht, regelmäßige Geldzahlungen und vereinbarte Sachleistungen gehören. Die Regelungen sollten zum persönlichen Versorgungsbedarf passen und für den Hofnachfolger dauerhaft finanzierbar sein. Auch die steuerliche Behandlung hängt von der Ausgestaltung ab. Deshalb sollten Versorgung, wirtschaftliche Tragfähigkeit und rechtliche Absicherung gemeinsam geplant und im Übergabevertrag klar festgehalten werden.
Sie möchten sich zunächst orientieren?
Unser kostenloser Leitfaden zur Hofübergabe zeigt, welche steuerlichen, betrieblichen und familiären Fragen frühzeitig geklärt werden sollten.
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Der erste Schritt muss noch nicht die endgültige Entscheidung sein
Lassen Sie uns gemeinsam klären, wo Sie stehen und welche Fragen zuerst beantwortet werden sollten.
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